Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen

+++ Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen mangels Vorlage von Belegen +++
BGH – LG Bonn – AG Bonn
22.6.2010
VIII ZR 288/09

Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen mangels

Vorlage von Belegen

1. Ein Mieter kann im bestehenden Mietverhältnis nicht die Rückzahlung der auf die Nebenkosten geleisteten Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Vermieter die mit der Betriebskostenabrechnung behaupteten Betriebskosten noch nicht nachgewiesen hat.