Aktuelles: Mietrecht
18.10.2011
Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen
+++ Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen mangels Vorlage von Belegen +++
BGH – LG Bonn – AG Bonn
22.6.2010
VIII ZR 288/09
Anspruch auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen mangels
Vorlage von Belegen
1. Ein Mieter kann im bestehenden Mietverhältnis nicht die Rückzahlung der auf die Nebenkosten geleisteten Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Vermieter die mit der Betriebskostenabrechnung behaupteten Betriebskosten noch nicht nachgewiesen hat.
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden auf Arbeitnehmerwunsch und gleichzeitiger Eigenkündigung
- Bestreiten nachfolgender Behauptungen
- Zugang einer E-Mail
- Betriebsbedingte Kündigung
- Außerordentliche Kündigung