Aktuelles: Arbeitsrecht

Arbeitnehmerstatus – Werkvertrag

BAG – LAG München – ArbG München
25.9.2013
10 AZR 282/12

Arbeitnehmerstatus – Werkvertrag

Gegenstand eines Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein (§ 631 Abs. 2 BGB). Fehlt es an einem vertraglich festgelegten abgrenzbaren, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werk, kommt ein Werkvertrag kaum in Betracht, weil der Auftraggeber dann durch weitere Weisungen den Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung erst bestimmen und damit Arbeit und Einsatz erst bindend organisieren muss.

BGB § 631 Abs 1, § 631 Abs 2, § 611
HGB § 84

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen