Aktuelles: Verkehrsrecht
28.03.2013
Aufbauseminart für Verkehrtsanfänger ist rechtswidrig
VGH Baden-Württemberg – VG Freiburg
5.2.2013
10 S 2292/12
Die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger ist rechtswidrig, wenn die im Verkehrszentralregister eingetragene rechtskräftige Entscheidung über eine während der Probezeit begangene Ordnungswidrigkeit im Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung bereits getilgt oder tilgungsreif war.
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Aktuelle Informationen:
- Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden auf Arbeitnehmerwunsch und gleichzeitiger Eigenkündigung
- Bestreiten nachfolgender Behauptungen
- Zugang einer E-Mail
- Betriebsbedingte Kündigung
- Außerordentliche Kündigung