Aufbauseminart für Verkehrtsanfänger ist rechtswidrig
VGH Baden-Württemberg – VG Freiburg5.2.201310 S 2292/12 Die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger ist rechtswidrig, wenn die im Verkehrszentralregister eingetragene rechtskräftige Entscheidung über eine während der Probezeit begangene Ordnungswidrigkeit im Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung bereits getilgt oder tilgungsreif war.