Aktuelles: Arbeitsrecht
22.02.2019
Aufrechnung mit einer Schadensforderung gegen einen Bruttolohnanspruch
+++ Aufrechnung mit einer Schadensforderung gegen einen Bruttolohnanspruch +++
LAG Mecklenburg-Vorpommern – ArbG Stralsund
12.12.2018
3 Sa 123/18
Aufrechnung mit einer Schadensforderung gegen einen Bruttolohnanspruch
Eine Nettoschadensersatzforderung kann nicht mit einer Bruttoforderung aufgerechnet werden, da es in soweit an der notwendigen Gleichartigkeit im Sinne des § 387 BGB fehlt.
BGB § 387, § 628 Abs 2, § 252
ZPO § 287
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