Aufrechnung mit einer Schadensforderung gegen einen Bruttolohnanspruch

+++ Aufrechnung mit einer Schadensforderung gegen einen Bruttolohnanspruch +++

LAG Mecklenburg-Vorpommern – ArbG Stralsund

12.12.2018

3 Sa 123/18

 

Aufrechnung mit einer Schadensforderung gegen einen Bruttolohnanspruch

 

Eine Nettoschadensersatzforderung kann nicht mit einer Bruttoforderung aufgerechnet werden, da es in soweit an der notwendigen Gleichartigkeit im Sinne des § 387 BGB fehlt.

 

BGB § 387, § 628 Abs 2, § 252

ZPO § 287