Aktuelles: Familienrecht

Ausbildungsunterhalt

+++ Ausbildungsunterhalt +++
BGH – OLG Frankfurt – AG Büdingen
3.5.2017
XII ZB 415/16

1. Zum Ausbildungsunterhalt in den so genannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen – hier: anästhesietechnische Assistentin – Medizinstudium (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. März 2017, XII ZB 192/16, juris; Senatsurteile vom 17. Mai 2006, XII ZR 54/04, FamRZ 2006, 1100 und vom 7. Juni 1989, IVb ZR 51/88, BGHZ 107, 376 = FamRZ 1989, 853).

2. Die Leistung von Ausbildungsunterhalt für ein Studium des Kindes kann einem Elternteil unzumutbar sein, wenn das Kind bei Studienbeginn bereits das 25. Lebensjahr vollendet und den Elternteil nach dem Abitur nicht über seine Ausbildungspläne informiert hat, so dass der Elternteil nicht mehr damit rechnen musste, noch auf Ausbildungsunterhalt in Anspruch genommen zu werden.

BGB § 1610 Abs 2

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