Aktuelles: Verkehrsrecht

Tilgungshemmende Wirkung einer unanfechtbaren Entziehung der Fahrerlaubnis

+++ Tilgungshemmende Wirkung einer unanfechtbaren Entziehung der Fahrerlaubnis +++

VGH Baden-Württemberg – VG Stuttgart

28.12.2016

10 S 2346/16

 

Tilgungshemmende Wirkung einer unanfechtbaren Entziehung der Fahrerlaubnis; zehnjährige Tilgungsfrist für eine ins Verkehrszentralregister eingetragene Fahrerlaubnisentziehung nach dem Mehrfachtäter-Punktsystem

 

1. Auch eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 6 StVG a. F. in das Verkehrszentralregister einzutragen war, hat nach § 29 Abs. 6 Satz 1 StVG a. F. tilgungshemmende Wirkung.

 

2. Für eine ins Verkehrszentralregister eingetragene Fahrerlaubnisentziehung nach dem Mehrfachtäter-Punktsystem (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a. F.) gilt die zehnjährige Tilgungsfrist nach § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVG a. F.; die Tilgungsregelung in § 29 Abs. 1 Satz 4 StVG a. F. ist in einem solchen Fall nicht anwendbar (wie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.08.2016 – OVG 1 S 44.16 – juris; entgegen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.07.2010 – 16 A 884/09 – DAR 2010, 655).

 

 

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen