Behinderung/Unterbrechung

+++ Behinderung/Unterbrechung +++

KG Berlin – LG Berlin

21.4.2016

27 U 81/15

 

Gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B bedarf es einer Behinderungsanzeige nicht, wenn dem Auftraggeber die Tatsachen und deren hindernde Wirkung offenkundig sind. Der Beklagten war selbst bekannt, dass keine Ausführungspläne zu einer Erstellung der Decken in Teilelemente- bzw. Fertigteilbauweise vorhanden waren, diese aber von der Klägerin benötigt wurden und daher diese Tatsache mit hindernder Wirkung für die Beklagte offenkundig war.

 

VOB/B § 6