Beweissicherung Selbständiges Beweisverfahren

+++ Beweissicherung Selbständiges Beweisverfahren +++
BGH – OLG München – LG Landshut
16.5.2013
VII ZB 61/12

1. Ein Gericht kann einem am selbstständigen Beweisverfahren nicht beteiligten Dritten nicht aufgeben, eine Bauteilöffnung in seiner Wohnung zum Zwecke der Beweissicherung zu dulden.

2. Zur Wohnung in diesem Sinne gehören auch eine im Gemeinschaftseigentum stehende Außentreppe, ein Fahrradkeller und eine Tiefgarage.

ZPO § 144 Abs 1 S 3, § 492 Abs 1
GG Art 13
WEG § 1 Abs 5, § 10 Abs 6