DIN-Vorschriften, Regeln der Technik

DIN-Vorschriften (Baurecht), Regeln der Technik (Baurecht)OLG Rostock – LG Rostock

23.9.2020

4 U 86/19

 

  1. Eine technische Regel ist allgemein anerkannt, wenn sie der Richtigkeitsüberzeugung der technischen Fachleute im Sinne einer allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung entspricht und darüber hinaus in der Praxis erprobt und bewährt ist; auf beiden Stufen muss die technische Regel der überwiegenden Ansicht (Mehrheit) der technischen Fachleute entsprechen.

 

  1. Diese Feststellung bedingt eine Auswertung des jeweiligen Meinungsstandes, während die Bewertung einer bestimmten Art der Bauausführung allein durch den beauftragten Gerichtssachverständigen unter Bezugnahme auf lediglich zwei Werke der Fachliteratur nicht ausreicht.

 

VOB/B § 13 Abs 1 S 2