Baumängelrecht, Verjährung, Werkvertragsrecht

Baumängelrecht (Baurecht), Verjährung (Baurecht), Werkvertragsrecht (Baurecht)OLG Rostock – LG Rostock

2.2.2021

4 U 70/19

 

  1. Der werkvertragliche Erfüllungsanspruch kann vor dem nach der Abnahme bestehenden Nacherfüllungsanspruch verjähren (entgegen OLG Hamm NJW 2019, 3240).

 

  1. Hinsichtlich eines Vertragsstrafenversprechens besteht eine Akzessorietät im Verhältnis zu der solchermaßen bewehrten Hauptverbindlichkeit allenfalls in eingeschränkter Form, nämlich zeitlich bis zu einer Verwirkung der Vertragsstrafe; damit teilt die Vertragsstrafe in Verjährungsfragen nicht das Schicksal des Hauptanspruches und ein Gleichlauf der betreffenden Fristen scheidet aus.

 

BGB § 195, § 199 Abs 1, § 214 Abs 1, § 217, § 271 Abs 2