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dumme Sittenwidrigkeit

22. Dezember 2011

+++ dumme Sittenwidrigkeit +++
BGH – OLG Oldenburg – LG Oldenburg
28.10.2011
V ZR 212/10

Ein Rechtsgeschäft, welches die Parteien in der Absicht schließen, einen Dritten zu schädigen, erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist.

BGB § 138 Abs 1

Kategorien Allgemeines Zivilrecht Schlagwörter dumme Sittenwidrigkeit
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