dynamische IP-Adressen

+++ dynamische IP-Adressen +++
BGH – OLG Frankfurt – LG Darmstadt
13.1.2011
III ZR 146/10

Die Befugnis zur Speicherung von IP-Adressen zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen gemäß § 100 Abs. 1 TKG setzt nicht voraus, dass im Einzelfall bereits Anhaltspunkte für eine Störung oder einen

Fehler vorliegen. Es genügt vielmehr, dass die in Rede stehende Datenerhebung und -Verwendung geeignet, erforderlich und im engeren Sinn verhältnismäßig ist, um abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken.

TKG § 97 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, § 100 Abs. 1