Eine britische „driving licence“

+++ Eine britische „driving licence“ +++
OLG Oldenburg – LG Oldenburg
19.9.2011
1 Ss 116/11

Eine britische „driving licence“ stellt keine in Deutschland anzuerkennende Erteilung einer Fahrerlaubnis eines EU-Staates dar, wenn sie lediglich im Wege des Umtausches eines deutschen Führerscheins ausgestellt wurde.