Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht
01.06.2023
Erbunwürdigkeit
BGH – OLG Köln – LG Köln
26.4.2023
IV ZB 11/22
Ein die aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB hat auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt.
BGB § 2342, § 2344
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