Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht

Erbscheinsantrag

BGH – OLG Frankfurt – AG Offenbach

8.2.2023

IV ZB 16/22

 

Ein Erbscheinsantrag ist nicht unzulässig, wenn der Antragsteller vom Gesetz geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt. Stattdessen setzt die Pflicht des Nachlassgerichts zur Amtsermittlung gemäß § 2358 BGB a.F., § 26 FamFG ein.

 

BGB § 2356 Abs 1 aF, § 2358 aF

FamFG § 26

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