+++ Fristgemäße Kündigung in der Wartezeit – Betriebsratsanhörung +++
LAG Mecklenburg-Vorpommern – ArbG Rostock
14.3.2018
3 Sa 196/17
Fristgemäße Kündigung in der Wartezeit – Betriebsratsanhörung
Bei einer Kündigung in der Wartezeit ist die Substantiierungspflicht nicht an den objektiven Merkmalen der Kündigungsgründe des noch nicht anwendbaren § 1 KSchG, sondern allein an den Umständen zu messen, aus denen der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet
BGB § 242, § 241 Abs 2
BetrVG § 102 Abs 1