Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht

Gegendarstellungsanspruch

+++ Gegendarstellungsanspruch +++

OLG Hamburg – LG Hamburg

6.2.2018

7 U 138/17

 

1. Voraussetzung für einen Gegendarstellungsanspruch ist nicht, dass die Meldung als sicher dargestellt wurde. Deshalb ist ein Anspruch auf Gegendarstellung auch bei Verdachtsäußerungen gegeben, soweit diese als Tatsachenbehauptungen einzuordnen sind.

 

2. Eine zulässige Verdachtsberichterstattung setzt grundsätzlich voraus, dass vor der Veröffentlichung eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen und im Beitrag auch die zur Verteidigung des Betroffenen vorgetragenen Tatsachen und Argumente zu berücksichtigen sind. Werden diese Grundsätze nicht eingehalten, muss der Betroffene Gelegenheit erhalten, durch eine Gegendarstellung dem Leser seine Sicht der Dinge mitzuteilen.

 

3. Dem Gegendarstellungsanspruch bei Verdachtsäußerungen steht nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entgegen, wonach gegen mehrdeutige Äußerungen ein Gegendarstellungsanspruch nicht gegeben ist. Auch wenn einer Verdachtsäußerung immanent ist, dass der Verdacht begründet oder unbegründet sein kann, handelt es sich nicht um eine mehrdeutige Äußerung, bei der das Publikum der Äußerung neben den offenen auch verdeckte Inhalte entnimmt.

 

 

Vielen Dank für Ihr Interesse

Löst diese kleine Publikation Ihr Problem zu 100%? Mit welcher Strategie werden Sie den größten Erfolg haben? Brauchen Sie weiteren Rat? Schicken Sie uns nachfolgendes Formular und wir melden uns bei Ihnen, um Ihnen bestmöglichst zu helfen.






    Der Formularversand erfordert Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.

    Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Nachname, Vorname *:

    Straße, Hausnummer *:

    PLZ, Ort *:

    Telefonnummer *:

    Abfrage zum Spamschutz *:

    Ich bitte um eine Erstberatung unter oben genannter Telefonnummer und Ihren Anruf.

    Zustimmung Datenverarbeitung *:

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@kanzlei-jacobi.de widerrufen.

    Datenschutz & Haftung: Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Formular keinen Schutz persönlicher oder vertraulicher Daten gewährleistet. Wir können keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust übernehmen.

    Seite teilen