Fristlose Kündigung, Raucherpause

+++ Fristlose Kündigung, Raucherpause +++
ArbG Duisburg
14.09.2009
3 Ca 1336/09

Fristlose Kündigung, Raucherpause

Gilt im Betrieb die Regelung, dass die Beschäftigten bei Raucherpausen auszustempeln haben, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn eine Arbeitnehmerin trotz Abmahnung wiederholt Pausen im Raucherraum verbringt, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen.