Prozeßkostenhilfe

+++ Prozeßkostenhilfe +++
BGH – Kammergericht – LG Berlin
18.11.2009
XII ZB 152/09

Dem Beklagten ist Prozesskostenhilfe auch nach Klagerücknahme zu bewilligen, wenn Rechtsverteidigung und Prozesskostenhilfeantragstellung bereits zuvor erfolgt waren und die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte.