Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht
28.12.2009
Prozeßkostenhilfe
+++ Prozeßkostenhilfe +++
BGH – Kammergericht – LG Berlin
18.11.2009
XII ZB 152/09
Dem Beklagten ist Prozesskostenhilfe auch nach Klagerücknahme zu bewilligen, wenn Rechtsverteidigung und Prozesskostenhilfeantragstellung bereits zuvor erfolgt waren und die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte.
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Krankheitsbedingte Kündigung als Beendigung
- Grundstück, baurechtl. Genehmigung, Notwegerecht
- Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel bei personenbedingter Kündigung des Arbeitnehmers
- Grundstücksrecht, Mangel, Zahlung verweigern
- Bauvertragsrecht, Zusatzleistungen