Grundstückskaufrecht (Grundstücksrecht), Haftungsrecht (Grundstücksrecht), Mängel/Aufklärungsrecht (Grundstücksrecht)

Grundstückskaufrecht (Grundstücksrecht), Haftungsrecht (Grundstücksrecht), Mängel/Aufklärungsrecht (Grundstücksrecht) BGH – Kammergericht – LG Berlin

11.3.2022

V ZR 35/21

 

Wird der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten bemessen, hat das Gericht eine Schadensermittlung nach den Grundsätzen des § 287 Abs. 1 ZPO vorzunehmen und insoweit zu prüfen, in welcher Höhe ein Schaden überwiegend wahrscheinlich ist; das gilt auch und gerade dann, wenn in einem Sachverständigengutachten eine Schätzungsbandbreite (hier: +/- 30%) genannt wird.

 

ZPO § 287 Abs 1

BGB § 280, § 281, § 437 Nr 3