Aktuelles: Baurecht
22.01.2013
Haftung Bauaufsicht
+++ Haftung Bauaufsicht +++
OLG Dresden – LG Leipzig
19.10.2011
10 U 1826/10
Verpflichtet sich der vom Bauträger einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Bauleiter diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragenden
ratenweisen Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, so kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu. Dies gilt auch dann, wenn der Bauleiter kein Architekt ist sondern nur Diplomingenieur mit Fachhochschulstudium im Bereich Architektur.
BGB § 328
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Grundbuchrecht, Vormerkung
- Schenkung, Vorwurf der Sittenwidrigkeit
- Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung
- Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens
- Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Architekten