Aktuelles: Baurecht
16.11.2010
Honorar, Honorarberechnung
+++ Honorar Honorarberechnung +++
BGH – Kammergericht – LG Berlin
5.8.2010
VII ZR 14/09
Das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI bestimmt sich nach den durch den Kostenanschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten. Nachträge, die nach der Vergabe an einen Bauunternehmer entstehen, dürfen in die Berechnung der anrechenbaren
Kosten für diese Leistungsphasen nicht einbezogen werden.
HOAI § 10 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2 (i.d.F. vom 21. September 1995, BGBl. I 1174)
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