Honorarberechnung Honorar HOAI

+++ Honorarberechnung Honorar HOAI +++
LG Hannover
22.6.2015
14 O 120/14

Die Vorschrift des § 57 Abs. 2 Satz 2 HOAI 1996 ist nicht von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in Art. 10 §§ 1, 2 MRVG gedeckt und kann damit nicht Grundlage einer wirksamen Pauschalpreisabrede sein. Unterschreitet das von den Parteien vereinbarte Pauschalhonorar die verbindlichen Mindestsätze der HOAI 1996, ohne dass ein dies rechtfertigender Ausnahmefall vorliegt, steht dem Bauüberwacher ein Anspruch auf weiteres Honorar zu.

HOAI 1996 § 57 Abs. 2
MRVG Art. 10 §§ 1, 2