Aktuelles: Baurecht
30.05.2017
Konkludenter Vertragsschluss bei Erbringung und Verwertung umfangreicher Planungsleistungen
+++ Konkludenter Vertragsschluss bei Erbringung und Verwertung umfangreicher Planungsleistungen +++
OLG München – LG München I
18.8.2014
9 U 1314/14 Bau
Architektenhonorar: Konkludenter Vertragsschluss bei Erbringung und Verwertung umfangreicher Planungsleistungen
1. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass ein Architekt umfangreiche Planungsleistungen (hier: Leistungsphasen I-IV) kostenlos erbringt.
2. Die Erbringung umfassender Planungsleistungen, die Grundlage für die Beantragung einer Baugenehmigung sowie eines Investitionskostenvorschusses sind, spricht für den konkludenten
Abschluss eines Architektenvertrags.
BGB § 631
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Grundbuchrecht, Vormerkung
- Schenkung, Vorwurf der Sittenwidrigkeit
- Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung
- Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens
- Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Architekten