+++ Konkludenter Vertragsschluss bei Erbringung und Verwertung umfangreicher Planungsleistungen +++
OLG München – LG München I
18.8.2014
9 U 1314/14 Bau
Architektenhonorar: Konkludenter Vertragsschluss bei Erbringung und Verwertung umfangreicher Planungsleistungen
1. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass ein Architekt umfangreiche Planungsleistungen (hier: Leistungsphasen I-IV) kostenlos erbringt.
2. Die Erbringung umfassender Planungsleistungen, die Grundlage für die Beantragung einer Baugenehmigung sowie eines Investitionskostenvorschusses sind, spricht für den konkludenten
Abschluss eines Architektenvertrags.
BGB § 631