LAG Düsseldorf: Krankheitsbedingte Kündigung als Beendigung i.S.v. § 17 Abs. 1 KSchG
Auch krankheitsbedingte Beendigungen sind Beendigungen i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG, so dass bei Überschreiten der Schwellenwerte unter Berücksichtigung dieser Beendigungen die Durchführung eines Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG und die Erstattung einer Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 KSchG erforderlich ist. [Redaktioneller Leitsatz] LAG Düsseldorf, Urt. v. 15.10.2021 – 7 Sa 405/21