LAG Mecklenburg-Vorpommern – ArbG Schwerin
19.3.2013
5 Sa 167/12
Kündigung wegen Buntmetallmitnahme
Bei einer fristlosen Kündigung eines 28jährigen wegen Diebstahls ist im Rahmen der Interessenabwägung die Beteiligung eines älteren Verwandten nicht entscheidend mildernd zu berücksichtigen.
BGB § 626
BetrVG 1972 § 102