Aktuelles: Verkehrsrecht

Linksabbieger

+++ Linksabbieger +++
KG Berlin
20.12.2010
12 U 70/10

Der Linksabbieger hat sich rechtzeitig, aber nicht vorzeitig, lediglich bis zur Mitte einzuordnen und vor der Kreuzung zu verlangsamen.

Überholt ein Pkw, der nach links abbiegen will, zuvor in einer Entfernung von etwa 15 – 20 m vor der Kreuzung unter Benutzung der Gegenfahrbahn Fahrzeuge, die bereits auf dem linken Fahrstreifen fahren, und kommt es zur Kollision mit einem dieser Fahrzeuge, dessen Fahrer nach links abbiegen will, aber die zweite Rückschau unterlässt, so kommt eine hälftige Schadensteilung in Betracht.

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