Insolvenz Nebenkostenabrechnung

+++ Insolvenz Nebenkostenabrechnung +++
BGH – LG Stuttgart – AG Böblingen
13.4.2011
VIII ZR 295/10

In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostennachforderung des Vermieters auch dann (einfache) Insolvenzforderung, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgerechnet hat.