Mangelanzeige – Abhilfeverlangen – Frist

Mangelanzeige Abhilfeverlangen Frist
BGH – LG Köln – AG Köln
3.7.2018
X ZR 96/17

Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Erfordernis einer Mangelanzeige, darf der Reiseveranstalter einem Ersatzanspruch aus § 651c Abs. 3 BGB grundsätzlich nicht entgegenhalten, dass der Reisende von einem Abhilfeverlangen und einer Fristsetzung abgesehen hat.

BGB § 651c Abs 3
BGB-InfoV § 6 Abs 2 Nr 7