Beschwerde; Unterschrift , Prozesserklärung, Aufklärungspflicht

+++ Beschwerde; Unterschrift , Prozesserklärung, Aufklärungspflicht+++
LAG Baden-Württemberg
27.7.2018
12 Ta 8/18

Beschwerde; Unterschrift

1. Bei einem Schreiben, das vom Inhalt her eine Beschwerde sein kann, das aber ohne Unterschrift bei Gericht eingeht, kann es sich sowohl um eine in der Form ungenügende Beschwerdeschrift als auch um ein Schreiben ohne Prozesserklärung, beispielsweise um einen Entwurf, handeln.

2. Es ist Aufgabe des Gerichts, durch unverzügliche Nachfrage zu klären, um was es sich handelt.

3. Das Beschwerdeverfahren ist nur einzuleiten, wenn sich aus einer Antwort auf die Nachfrage oder aus anderen Umständen ergibt, dass der benannte Urheber trotz der fehlenden Unterschrift eine Beschwerde einlegen wollte.