Mietsicherheit Räumung

+++ Mietsicherheit Räumung +++
AG Düsseldorf
18.08.2011
50 C 3305/11

Geltendmachung des Kautionsrückgewähranspruchs und eines Nebenkostenabrechnungsguthabens durch die Erben des Mieters; Beschädigung der Mietsache durch Montage von Eckleisten; besenreine Wohnungsrückgabe

1. Die Erben des letztverstorbenen Mitmieters, der den Mietvertrag gemäß § 563a BGB fortgesetzt hatte, können sowohl den Kautionsrückgewähranspruch als auch den Guthabenanspruch aus einer Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Vermieter geltend machen.

2. Die Montage von Eckleisten an nach außen vorstehenden Wandecken zum Schutz der Tapeten stellt einen vertragsgemäßen Mietgebrauch dar.

3. Die geschuldete Rückgabe einer besenreinen Wohnung beinhaltet lediglich die Beseitigung von groben Verschmutzungen.