Haftungsrecht Rettungsdienste

+++ Haftungsrecht Rettungsdienste +++
OLG Naumburg – LG Halle<
21.7.2011
4 U 23/11

Kommt es zu einem Unfall, weil ein Rettungswagen bei rotem Ampellicht in eine Kreuzung einfährt und ist nicht erweislich, dass neben dem Blaulicht auch das Martinshorn zuvor in Betrieb gesetzt worden war, kann dies zur Alleinhaftung des Rettungswagenhalters führen.