Nebenkostenabrechnung

+++ Nebenkostenabrechnung +++
BGH – LG Heidelberg – AG Wiesloch
11.11.2009
VIII ZR 221/08

a) Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten.

b) Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen.