Aktuelles: Mietrecht
01.12.2011
Nebenkostenabrechnung
+++ Nebenkostenabrechnung +++
BGH – LG Heidelberg – AG Heidelberg
28.9.2011
VIII ZR 326/10
Der Mieter hat nach § 4 Abs. 2 HeizkostenVO den Austausch funktionstüchtiger Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser gegen ein zur Funkablesung geeignetes System zu dulden. Für die Ersetzung der bisherigen Erfassungsgeräte für Kaltwasser durch ein funkbasiertes Ablesesystem kann sich eine Duldungspflicht aus § 554 Abs. 2 BGB ergeben.
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Grundbuchrecht, Vormerkung
- Schenkung, Vorwurf der Sittenwidrigkeit
- Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung
- Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens
- Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Architekten