Aktuelles: Familienrecht
01.08.2018
Persönlichkeitsrechte
+++ Persönlichkeitsrechte +++
OLG Oldenburg – LG Oldenburg
24.5.2018
13 W 10/18
Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes getrenntlebender gemeinsam sorgeberechtigter Eltern auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.v. § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Damit ist das gegenseitige Einvernehmen der Eltern vor Veröffentlichung eines Fotos eines Kindes erforderlich
BGB § 1628, § 1687 Abs 1 S 1
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