Persönlichkeitsrechte

+++ Persönlichkeitsrechte +++
OLG Oldenburg – LG Oldenburg
24.5.2018
13 W 10/18

Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes getrenntlebender gemeinsam sorgeberechtigter Eltern auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.v. § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Damit ist das gegenseitige Einvernehmen der Eltern vor Veröffentlichung eines Fotos eines Kindes erforderlich

BGB § 1628, § 1687 Abs 1 S 1