Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht

Verbraucherkreditrecht

+++ Verbraucherkreditrecht +++
BGH – OLG Nürnberg – LG Nürnberg-Fürth
17.4.2018
XI ZR 446/16

Der Darlehensnehmer, dem nach Widerruf seiner auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung als Rückgewährgläubiger die widerlegliche Vermutung zugutekommt, die Bank als Rückgewährschuldner habe aus Zins- und Tilgungsleistungen

Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses gezogen, hat daneben aus § 242 BGB keinen Anspruch auf Auskunft über die von der Bank konkret gezogenen Nutzungen (Bestätigung von Senatsurteil vom 21. Februar 2017, XI ZR 467/15, WM 2017, 906 Rn. 24).

BGB § 242, § 346 Abs 1, § 495 Abs 1
BGB vom 26.11.2001 § 357 Abs 1 S 1

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