+++ Prüfungs/Hinweispflicht +++
BGH – OLG Köln – LG Bonn
30.6.2011
VII ZR 109/10
Ein Installateur, der den Auftrag hat, eine Hausleitung an eine Grundleitung mit Rückstausicherung anzuschließen, muss prüfen, ob die von ihm ausgewählte Grundleitung eine solche Sicherung hat.
BGB § 280 Abs 1, § 633, § 634 Nr 4
+++ Prüfungs/Hinweispflicht +++
BGH – OLG München – LG München I
19.5.2011
VII ZR 24/08
1. Muss ein Auftragnehmer erkennen, dass die von ihm vertragsgemäß errichtete Bodenplatte wegen einer Bauzeitverzögerung im Winter der Gefahr von Rissebildung ausgesetzt sein wird, kann er verpflichtet sein, den Auftraggeber entsprechend zu informieren.
2. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, löst das keine Gewährleistungsansprüche, sondern Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht aus.
BGB § 242, § 633 aF