+++ Haftung Baukosten +++
BGH – OLG München – LG Kempten
14.7.2011
VII ZR 142/09
Hat ein Gericht dem Grunde nach entschieden, dass der Architekt zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dadurch entstanden ist, dass der Auftraggeber infolge der fehlerhaften Kostenberatung von der Durchführung eines Bauvorhabens nicht abgesehen hat, darf es im Betragsverfahren den Schaden nicht mit der Begründung verneinen, die
Kostenschätzung sei nicht fehlerhaft gewesen.
ZPO § 304, § 318