+++ Rechtsweg Zuständigkeiten Prozeßrecht; Photovoltaikanlage +++
KG Berlin – LG Berlin
1.7.2019
2 AR 26/19
Für Streitigkeiten aus einem Vertrag, der sich auf den Anschluss einer auf einem Gebäudedach installierten Photovoltaikanlage an das Stromnetz beschränkt, ist eine Sonderzuständigkeit der Kammern für Bausachen nach § 72a S. 1 Nr. 2 GVG nicht begründet.
ZPO § 36 Abs 1 Nr 6
GVG § 72a S 1 Nr 2