Rechtsweg Zuständigkeiten Prozeßrecht; Photovoltaikanlage

+++ Rechtsweg Zuständigkeiten Prozeßrecht; Photovoltaikanlage +++

KG Berlin – LG Berlin

1.7.2019

2 AR 26/19

 

Für Streitigkeiten aus einem Vertrag, der sich auf den Anschluss einer auf einem Gebäudedach installierten Photovoltaikanlage an das Stromnetz beschränkt, ist eine Sonderzuständigkeit der Kammern für Bausachen nach § 72a S. 1 Nr. 2 GVG nicht begründet.

 

ZPO § 36 Abs 1 Nr 6

GVG § 72a S 1 Nr 2