Rechtswegzuständigkeit für die Zahlungsklage eines Paketzustellers/Kurierfahrers

+++ Rechtswegzuständigkeit für die Zahlungsklage eines Paketzustellers/Kurierfahrers +++
LAG Mecklenburg-Vorpommern – ArbG Schwerin
13.7.2015
3 Ta 6/15

Rechtswegzuständigkeit für die Zahlungsklage eines Paketzustellers/Kurierfahrers

Grundsätzlich übt ein Frachtführer im Sinne der §§ 407 ff HGB ein selbstständiges Gewerbe aus. Jedoch ist ein solches Rechtsverhältnis dann als Arbeitsverhältnis anzusehen, wenn die Tätigkeit des Transporteurs durch den Auftraggeber stärker eingeschränkt wird, als es

auf Grund der gesetzlichen Regelungen geboten ist.

HGB § 425, § 407, § 84 Abs 1