rechtzeitiger Zugang einer schriftlichen Willenserklärung, Frist

+++ rechtzeitiger Zugang einer schriftlichen Willenserklärung, Frist , +++
LAG Köln – ArbG Köln
17.9.2010
4 Sa 721/10

Zugang einer schriftlichen Willenserklärung

1) Ein Kündigungsschreiben, das nach 16.00 Uhr in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen wird, geht nicht mehr am Tag des Einwurfs zu.

2) Es war nicht zu entscheiden, ob das anders ist, wenn das Kündigungsschreiben vor 16.00 Uhr aber nach 14.00 Uhr eingeworfen wird.

BGB § 130 Abs. 1