Aktuelles: Arbeitsrecht
03.03.2011
Aufhebungsvertrag; Drohung mit fristloser Kündigung
+++ Aufhebungsvertrag; Drohung mit fristloser Kündigung +++
LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Potsdam
5.11.2010
6 Sa 1442/10
Aufhebungsvertrag; Drohung mit fristloser Kündigung
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer darüber zu belehren, dass es schwieriger ist, sich von einem Aufhebungsvertrag zu lösen, als gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen.
BGB § 123 Abs. 1 Alt. 2
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Honorarberechnung
- Bauvertragsrecht
- Baumängelrecht
- Haftungsrecht, Sorgfaltspflichten, Verkehrsgefährdung
- Gewährleistungsbürgschaft