Aktuelles: Familienrecht

Sorgerecht

+++ Sorgerecht +++
KG – AG Tempelhof-Kreuzberg
18.5.2018
3 UF 4/18

1. Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern kann das Familiengericht die bisher praktizierte Betreuungsaufteilung (hier 9:5) im Rahmen einer Umgangsregelung gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB von Amts wegen umkehren (hier: 5:9).

2. Zur Erziehungsfähigkeit eines streng religiös (hier: muslimisch) lebenden Elternteils

BGB § 1684 Abs 3 S 1

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