Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren

OLG Bamberg – LG Aschaffenburg
31.3.2010
1 W 11/10

Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren: Zeitliche Grenze für einen wirksamen Beitritt sowie inhaltliche Anforderungen an eine (schlüssige) Beitrittserklärung

1. Im selbständigen Beweisverfahren ist eine Beitrittserklärung zum Zwecke der Nebenintervention nur bis zur Beendigung des Verfahrens durch sachliche Erledigung möglich (Anschluss an OLG Düsseldorf BauR 2001, 675).

2. Die Vertretungsanzeige der anwaltlichen Bevollmächtigten des Streitverkündungsempfängers stellt auch in Verbindung mit einem Gesuch um Akteneinsicht für sich genommen noch keine (schlüssige) Beitrittserklärung im Sinn des § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ZPO dar. Sie soll vielmehr nur der Vorbereitung der noch ausstehenden Entscheidung über den Beitritt dienen.

ZPO § 66, § 70 Abs 1 S 2 Nr 3, § 485