Keine Arbeitnehmereigenschaft eines Honorararztes im Krankenhaus
+++ Keine Arbeitnehmereigenschaft eines Honorararztes im Krankenhaus +++Hessisches LAG – ArbG Gießen14.1.201316 Sa 1213/12 Keine Arbeitnehmereigenschaft eines Honorararztes im Krankenhaus Die Tätigkeit eines Facharztes in einem Krankenhaus kann auch selbstständig auf Honorarbasis erbracht werden. BGB § 611