Auflösungsantrag des Arbeitgebers wegen üblicher Nachrede
LAG Hamburg – ArbG Hamburg 10.6.2021 8 Sa 22/20 Auflösungsantrag des Arbeitgebers wegen üblicher Nachrede 1. Für Tatsachen, welche die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 9 I 2 KSchG rechtfertigen sollen, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast auch dann wenn es sich um eine übliche Nachrede i.S.v. § 186 StGB handelt (abweichend von LAG … Weiterlesen …