Außerordentliche Kündigung, Dienstfahrzeug, Herausgabe

+++ Außerordentliche Kündigung, Dienstfahrzeug, Herausgabe +++LAG Hamm – ArbG Iserlohn9.11.201012 Sa 1376/10 Außerordentliche Kündigung, Dienstfahrzeug, Herausgabe Nach einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitnehmer den ihm auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen ausnahmsweise nicht herausgeben, wenn die außerordentliche Kündigung offensichtlich unwirksam. BGB § 626, § 868