Bauaufsicht Bauleitung Haftung Architekt, Schadensersatz, Mängel, Mangel , werkvertraglicher Erfolg

+++ Bauaufsicht Bauleitung Haftung Architekt, Schadensersatz, Mängel, Mangel , werkvertraglicher Erfolg+++Kammergericht – LG Berlin27.11.201227 U 25/09 1. Der Architekt haftet nicht ohne Weiteres für Mängel, die am Bau auftreten. Er ist aber gerade im Rahmen der Bauüberwachung zumindest zur stichprobenartigen Überwachung des Bauunternehmens verpflichtet und muss das Baugeschehen aktiv leiten. 2. Das werkvertragliche Erfolgsversprechen des … Weiterlesen …