Baumängelrecht Abnahme + unzureichende Qualität eines Betonbodens

+++ Baumängelrecht Abnahme + unzureichende Qualität eines Betonbodens ++OLG Frankfurt – LG Fulda17.9.201314 U 129/12 1. Ob ein Mangel wesentlich ist und eine Verweigerung der Abnahme rechtfertigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere von der Art des Mangels, seines Umfangs und seiner Auswirkungen ab. 2. Die unzureichende Qualität eines Betonbodens stellt einen wesentlichen Mangel … Weiterlesen …